Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen S&N Prestige Rentals GmbH (im Folgenden „Vermieter“) und ihren Kunden (im Folgenden „Mieter“) über die Anmietung von Fahrzeugen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand und Fahrzeugübergabe
2.1 Vertragsgegenstand ist die Überlassung eines vereinbarten Fahrzeugs zur befristeten Nutzung gegen Entgelt.
2.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, die Betriebsanleitung zu beachten und alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
2.3 Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem Zustand und vollbetankt übergeben.
3. Reservierung und Stornierung
3.1 Reservierungen sind verbindlich.
3.2 Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem Mietbeginn kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises fällig.
3.3 Als Stornierung gilt, auch wenn falsche Angaben vom Kunden im Bezug auf das Alter oder den Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs getätigt wurden.
4. Mietpreise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise laut Preisliste.
4.2 Der Mietpreis ist vor Übernahme des Fahrzeugs in voller Höhe zu zahlen.
4.3 Zusätzliche Kosten, wie für Kraftstoff, Reinigungsgebühren oder Verkehrsverstöße, werden gesondert berechnet.
5. Nutzungsbeschränkungen
5.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern genutzt werden.
5.2 Die Nutzung ist untersagt für:
Motorsportveranstaltungen
Geländefahrten
gewerbliche Personen- oder Warentransporte
strafbare Handlungen
5.3 Der Mieter darf das Fahrzeug nicht unter Alkoholeinfluss (0,0 Promille-Grenze) oder Drogen benutzen.
6. Haftung des Mieters
6.1 Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung oder Verstöße gegen diese AGB entstehen.
6.2 Der Mieter haftet in voller Höhe bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.3 Eine Haftungsreduzierung kann durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vereinbart werden.
7. Versicherungsschutz
7.1 Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert.
7.2 Im Schadensfall trägt der Mieter die Selbstbeteiligung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8. Rückgabe des Fahrzeugs
8.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort vollbetankt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
8.2 Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr entsprechend der Preisliste fällig.
8.3 Der Mieter haftet für Schäden oder Verschmutzungen, die über den normalen Verschleiß hinausgehen.
9. Verkehrsverstöße
9.1 Der Mieter ist für alle während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstöße verantwortlich.
9.2 Der Vermieter erhebt für die Bearbeitung von Anfragen durch Behörden eine Verwaltungspauschale gemäß Preisliste.
10. Vertragsbeendigung
10.1 Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
10.2 Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Mieter das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben.
11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mieters werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters einsehbar.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Es gilt deutsches Recht.
12.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
13. Salvatorische Klausel
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
13.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung der Vertragsparteien am nächsten kommen.
13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: Januar 2025